Bildungseinrichtungen auf der ganzen Welt müssen seit März 2020 auf COVID-19 reagieren.
Für die Umstellung auf Fernunterricht ist der Einsatz von Distanz-Lerntechniken und somit der dafür notwendigen Einsatz von digitalen Techniken unumgänglich.
Allen Beteiligten in Bildungsfamilien auch außerhalb der Bildungsinstitution fokussiertes und motivierendes Lernen zu ermöglichen ist unbestritten eine große Herausforderung für Bildungseinrichtungen.
Gerade im Bereich der schulischen Einrichtungen, bei welchen der Fernunterricht oftmals erstmalig eingesetzt wird, gibt es zahlreiche pädagogische, strategische und technische Fragestellungen.
Die tantum IT GmbH steht Ihnen hier erfahren und mit kompetenten Mitarbeitern hilfreich zur Seite.
Warum Microsoft 365?
Die Office-Suite von Microsoft ist die mit Abstand am häufigsten eingesetzte Lösung in Deutschen Unternehmen! (Quelle: statista.com)
85 Prozent der deutschen Unternehmen nutzen Microsoft Office.
Google Docs kommt auf neun, Apple iWork und Libre Office gerade mal auf zwei Prozent.
Daher ist es naheliegend – vor allem im Sinne der Lernenden, aber auch für die Wirtschaft als zukünftige Arbeitgeber – dass gerade in Bildungsinstitutionen diese marktbeherrschende Software möglichst frühzeitig zum Einsatz kommt.
Als Marktführer im Bereich der Office-Software ist sich Microsoft Deutschland aber auch seiner Verantwortung bewusst und daher aktuell sehr bemüht den deutschen Bildungseinrichtungen den Einstieg in den digitalen Unterricht zu erleichtern.
Mit dem bundesweit gültigen FWU-Rahmenvertrag bietet Microsoft Lehreinrichtungen die Möglichkeit, Software zum beträchtlichen Preisvorteil zu erwerben. Die Lizenzierung basiert auf der Gesamtzahl der Mitarbeiter.
Ihre Vorteile: Sie entscheiden mit unserer Hilfe selbst, in welchem Umfang Sie den FWU-Rahmenvertrag in Ihrer Bildungseinrichtung nutzen wollen. Damit reduzieren wir Ihren administrativen Aufwand, übernehmen die Lizenzverwaltung und verringern damit das Risiko einer Fehllizenzierung.
Die von Microsoft angebotenen Plattformprodukte können dann pauschal auf allen Geräten eingesetzt werden können.
Gerne unterstützen wir Sie auch mit Ressourcen, Schulungen und Leitfäden, welche die Schulen, Pädagogen, Lernenden und deren Eltern bei allen Fragen rund um den Distanzunterricht unterstützen.
Welche Einrichtungen können den FWU-Rahmenvertrag abschließen?
Dem Beitritt zum FWU-Rahmenvertrag können sich neben allen Formen von allgemein- und berufsbildenden Schulen auch Schulverbände, Schulverwaltungen, Städte, Kreise oder Sachaufwandsträger in Deutschland angliedern.
Gern beraten wir Sie persönlich.